Gestützt auf die VKF Brandschutznorm 1-15, Art. 57 kann seit dem 01.01.2015 von der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherer, je nach Nutzung und Gebäudekategorie bei einem Baugesuch ein Brandschutzplan verlangt werden.
Die Brandschutzplanung ist ein unverzichtbarer Bestandteil
jeder Bauplanung. Ein ideales Brandschutzkonzept beinhaltet ein
optimales Kosten-/Nutzenverhältnis ohne Kompromossie im Bereich der Sicherheit zu machen.
Vorteile Brandschutzkonzept und Brandschutzplan
Wir beraten und beleiten Sie gerne zu allen Fragen imBereich Branschutz, inbesondere für Umbauten.